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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ERRACON GmbH, Gilching

(Stand 08.08.2024)

 

 

§1 Geltungsbereich

 

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Dienstleistungsverträge zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und der ERRACON GmbH, Gernholzweg 7d, D-82205 Gilching und werden ohne weiteres Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses.

  2. Abweichungen von diesen AGB und insbesondere auch Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie die ERRACON GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

 

§2 Angebote und Inhalte des Vertrages

 

  1. Die Angebote der ERRACON GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben, stets freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich der Vergütung. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch Unterzeichnung beider Vertragsparteien zustande.

  2. Mündliche Erklärungen der Mitarbeiter der ERRACON GmbH sind in jedem Fall unverbindlich.

 

§3 Leistungsumfang

 

  1. Die ERRACON GmbH übernimmt die sich aus dem Vertrag ergebenden Dienstleistungsaufgaben. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der ERRACON GmbH und wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Vorschriften durchgeführt.

  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ERRACON GmbH.

  3. Soweit durch die ERRACON GmbH weitere Leistungen Dritter vorgeschlagen werden, kommt eine vertragliche Vereinbarung ausschließlich zwischen den Kunden und dem Dritten zustande. Bei der Vermittlung derartiger Leistungen handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen.

  4. Die ERRACON GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte, sofern die Eigenverantwortung der ERRACON GmbH erhalten bleibt, als Erfüllungshilfen heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der ERRACON GmbH Aufträge erteilen.

 

§4 Mitwirkungspflichten

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die ERRACON GmbH bei der Erfüllung ihrer Dienstleistungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen und insbesondere mit den notwendigen Informationen und Unterlagen zu versorgen. Für Fehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes und/oder falscher oder fehlender Informationen/Unterlagen beruhen, wird keine Haftung übernommen.

  2. Soweit der Kunde seiner Mitwirkungsverpflichtung nicht nachkommt, kann die ERRACON GmbH ihn unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Mitwirkung auffordern. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungsverpflichtung gleichwohl nicht nach, ist die ERRACON GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

  3. Die Dienstleistungen der ERRACON GmbH werden grundsätzlich zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten des Kunden erbracht. Ausnahmsweise können die Leistungen der ERRACON GmbH auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten erbracht werden. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die ERRACON GmbH nach Abstimmung dem Kunden seine Leistung auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten erbringen kann.

  4. Der Kunde gewährt der ERRACON GmbH uneingeschränkten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen der ERRACON GmbH erforderlich ist. Dem Kunden ist bekannt, dass der ERRACON GmbH kein Weisungsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern zusteht. Der Kunde wird daher eigenverantwortlich für die Umsetzung der von der ERRACON GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen Sorge tragen. Ferner wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter die ERRACON GmbH bei der Erbringung seiner Leistungen - soweit erforderlich – unterstützen.

  5. Die Mitwirkungsleistungen des Kunden sind für die ERRACON GmbH kostenfrei.

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§5 Vergütung und Zahlung

 

  1. Die Vergütung für die Dienstleistungen/Teilleistungen der ERRACON GmbH wird monatlich nachträglich oder gemäß Vereinbarung in Rechnung gestellt und ist 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug bei der ERRACON GmbH zur Zahlung fällig.

  2. Im angegebenen Honorar ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten und wird in aktuell gesetzlicher Höhe in den Rechnungen der ERRACON GmbH gesondert ausgewiesen und dem Rechnungsbetrag zu-geschlagen.

  3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderen Vereinbarungen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.

  4. Soweit für die Umsetzung der von der ERRACON GmbH nach eingehender Beratung vorgeschlagenen Maßnahmen weitere Kosten entstehen können (z.B. für Anschaffung von Gegenständen und Materialien), so sind die dazu erforderlichen Kosten nicht von der vereinbarten Vergütung gedeckt. Die ERRACON GmbH wird den Kunden rechtzeitig über die mögliche Entstehung weiterer Kosten unterrichten. Widerspricht der Kunde dem von der ERRACON GmbH vorgeschlagenen Kostenaufwand nicht innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen, so gilt der zusätzliche Aufwand als genehmigt und der Kunde ist verpflichtet, die zusätzlichen Kosten zu tragen.

  5. Sollten sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen ändern, ist die ERRACON GmbH berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Dienstleistungsvergütung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und der Dienstleistungserbringung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Dies gilt nicht, wenn die angegebenen Preise ausdrücklich als Festpreise bezeichnet sind.

  6. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Honorars in Verzug, kann die ERRACON GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

  7. Vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder sofern diese keinen Diskontsatz mehr festlegt über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten.

  8. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Forderungen der ERRACON GmbH um Gegenforderungen zu kürzen, es sei denn, dass diese von der ERRACON GmbH anerkannt sind. Ein Zurückhaltungsrecht des Kunden kann ebenfalls nur mit einer rechtskräftig festgestellten Gegenforderung ausgeführt werden.

  9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten. Gleichens gilt für die Übertragung des gesamten Vertrages.

 

§6 Unterlagen des Kunden

 

  1. Sämtliche Unterlagen, die der ERRACON GmbH zur Ausführung seiner Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Kunden und dürfen nur zur Erbringung seiner Leistungen verwendet werden.

  2. Die Unterlagen werden von der ERRACON GmbH sorgfältig verwahrt und auf erstes Verlangen zurückgegeben.

 

§7 Gewährleistung

 

  1. Ist der Leistungsgegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm vertraglich zugesicherte Eigenschaften, so wird die ERRACON GmbH nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder kostenlos nachbessern.

  2. Der Kunde hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Beendigung der Dienstleistung, schriftlich mit ausführlicher Begründung der ERRACON GmbH mitzuteilen.

  3. Dem Kunden ist das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages/Wandlung oder Herabsetzung der Vergütung/Minderung vorbehalten, wenn die ERRACON GmbH eine ihm angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz zu leisten oder den Dienstleistungsgegenstand nachgebessert zu haben.

 

 

§8 Haftung

 

  1. Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unter anderem Verzug, positive Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht, mangelhafte Lieferung, haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt auf für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.

  2. Eine Haftung für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  3. Die Rechte des Kunden aus Gewährleistung gemäß Paragraph §7 werden dadurch nicht berührt.

  4. Die Haftung der ERRACON GmbH ist im Rahmen der abgeschlossenen verkehrsüblichen Betriebshaftpflichtversicherung auf den Gesamtbetrag von 5 Millionen Euro für Personen-/Sachschäden und 2 Millionen Euro für Vermögensschäden begrenzt.

  5. Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des BGB §638 unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Leistung beim Kunden.

  6. Soweit die ERRACON GmbH die Beschaffung von Materialien und/oder Gegenständen vermittelt, bestehen etwaige Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche ausschließlich gegenüber dem ERRACON GmbH vorgeschlagenen Vertragspartner.

 

§9 Kündigung

 

  1. Der Vertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.

  2. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch die ERRACON GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Rückstand gerät. Ferner besteht ein wichtiger Grund für die ERRACON GmbH falls der Kunde seine Zahlung einstellt, die Eröffnung eines Konkurs oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt und nicht kurzfristig aus anderen Gründen mangels Masse abgelehnt wird oder er in Vermögensverfall gerät.

  3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§10 Geheimhaltung

 

  1. Alle der ERRACON GmbH im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen sind – auch nach Beendigung des Auftrages – streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrages kommt.

  2. Die Pflicht zur Geheimhaltung umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen.

  3. Die ERRACON GmbH ist berechtigt, die Dienstleistung zusammen mit dem Namen des Kunden in der Referenzliste der ERRACON GmbH zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

 

§11 Urheberrechtsschutz

 

  1. Die ERRACON GmbH behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

  2. Insoweit darf der Kunde die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Unterlagen nur für den Zweck verwenden für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.

  3. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Unterlagen an Dritte oder eine andere Art der Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ERRACON GmbH gestattet.

  4. Eine Veröffentlichung der Unterlagen bedarf in jedem Fall der Einwilligung der ERRACON GmbH. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes der Unterlagen gestattet.

 

§12 Schlussbestimmung

 

  1. Für Verträge zwischen dem Kunden und der ERRACON GmbH kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

  2. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Gerichtsstand der ERRACON GmbH.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

  4. Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

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